Allgemeine Umsetzung

Besondere Massnahmen zur integrativen Förderung (Gemäss Art. 4 BMV)

Für die Umsetzung der schulischen Integration in der Stadt Bern sind verschiedene Massnahmen aufgeteilt in drei Bereichen vorgesehen:


Bereich "Massnahmen zur besonderen Förderung"

  • Intensivkurse und BasisDaZ 
  • Förderung von ausserordentlich Begabten
  • Rhythmik

Bereich "Spezialunterricht"

  • integrative Förderung (IF)
  • Logopädie
  • Psychomotorik

Bereich "Besondere Klassen"

  • Klassen zur besonderen Förderung (KbF)
  • Einschulungsklassen (EK)
  • Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)