Allgemeine Umsetzung
Besondere Massnahmen zur integrativen Förderung (Gemäss Art. 4 BMV)
Für die Umsetzung der schulischen Integration in der Stadt Bern sind verschiedene Massnahmen aufgeteilt in drei Bereichen vorgesehen:
Bereich "Massnahmen zur besonderen Förderung"
- Intensivkurse und BasisDaZ
- Förderung von ausserordentlich Begabten
- Rhythmik
Bereich "Spezialunterricht"
- integrative Förderung (IF)
- Logopädie
- Psychomotorik
Bereich "Besondere Klassen"
- Klassen zur besonderen Förderung (KbF)
- Einschulungsklassen (EK)
- Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)