Informationen für Eltern
Vorgehen bei der Anmeldung für die Pull-Out-Programme
Für die Förderung von intellektuell ausserordentlich begabten Schülerinnen und Schülern in der Stadt Bern werden Kurse angeboten (Pull-Out-Programme).
Wenn Sie die Vermutung haben, dass Ihr Kind hochbegabt sein könnte, nehmen Sie als erstes Kontakt mit der Klassenlehrperson auf. Die Checkliste für Eltern könnte Ihnen erste Anhaltspunkte liefern.
Auf Ihren Wunsch hin, wird die Klassenlehrperson (ev. mit Einbezug einer Hochbegabtenexpertin oder eines Hochbegabtenexperten) Ihr Kind genauer beobachten und es mit den Skalen von Renzulli beurteilen.
Der Bericht wird Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Anschliessend meldet die Klassenlehrperson ihr Kind bei der Erziehungsberatung des Kantons Bern (EB) zur Abklärung an.
Ihr Kind wird darauf hin von der EB für einen Intelligenztest aufgeboten.
Erreicht Ihr Kind in diesem Test einen IQ-Wert von mind. 130, stellt die EB bei der Schulleitung den Antrag auf Zuweisung zur Förderung von intellektuell ausserordentlich Begabten.
Daraufhin bewilligt die Schulleitung in der Regel die Teilnahme an einem Pull-Out-Programm.
Sobald Sie von der Lehrperson informiert werden, dass die Schulleitung den Antrag bewilligt hat, können Sie Ihr Kind fürs folgende Semester für ein Pull-Out-Programm anmelden.
Schülerinnen und Schüler, die bei der ersten Abklärung einen IQ-Wert von mindestens 125 erreichen, können auf Ihr Gesuch zu einer zweiten Abklärung angemeldet werden.
Haben Sie weiter Fragen zum Thema Hochbegabung stehen jedem Schulkreis eine ausgebildete Hochbegabtenexpertin oder ein Hochbegabtenexperten zur Verfügung. Oder nehmen sie Kontakt mit dem Schulamt auf.
Wenn Sie die Vermutung haben, dass Ihr Kind hochbegabt sein könnte, nehmen Sie als erstes Kontakt mit der Klassenlehrperson auf. Die Checkliste für Eltern könnte Ihnen erste Anhaltspunkte liefern.
Auf Ihren Wunsch hin, wird die Klassenlehrperson (ev. mit Einbezug einer Hochbegabtenexpertin oder eines Hochbegabtenexperten) Ihr Kind genauer beobachten und es mit den Skalen von Renzulli beurteilen.
Der Bericht wird Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Anschliessend meldet die Klassenlehrperson ihr Kind bei der Erziehungsberatung des Kantons Bern (EB) zur Abklärung an.
Ihr Kind wird darauf hin von der EB für einen Intelligenztest aufgeboten.
Erreicht Ihr Kind in diesem Test einen IQ-Wert von mind. 130, stellt die EB bei der Schulleitung den Antrag auf Zuweisung zur Förderung von intellektuell ausserordentlich Begabten.
Daraufhin bewilligt die Schulleitung in der Regel die Teilnahme an einem Pull-Out-Programm.
Sobald Sie von der Lehrperson informiert werden, dass die Schulleitung den Antrag bewilligt hat, können Sie Ihr Kind fürs folgende Semester für ein Pull-Out-Programm anmelden.
Schülerinnen und Schüler, die bei der ersten Abklärung einen IQ-Wert von mindestens 125 erreichen, können auf Ihr Gesuch zu einer zweiten Abklärung angemeldet werden.
Haben Sie weiter Fragen zum Thema Hochbegabung stehen jedem Schulkreis eine ausgebildete Hochbegabtenexpertin oder ein Hochbegabtenexperten zur Verfügung. Oder nehmen sie Kontakt mit dem Schulamt auf.