Inhalt
Begriffserklärung
Zielsetzung
Lehrkräfte in der Begabtenförderung
Durchführung der Förderkurse
Leistungsnachweis
Gemäss Leitfaden der Erziehungsdirektion wird von intellektuell ausserordentlicher Begabung beziehungsweise Hochbegabung dann gesprochen „wenn der Entwicklungsstand gesamthaft oder in mehreren Bereichen in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechende Altersgruppe liegt“. Hochbegabung wird mit einem Wert im Intelligenztest von ≥ 130, mit einer Standardabweichung von 15 (Wechsler Skala) gleichgesetzt. Dies entspricht rund 2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler.
Der Leitfaden der Erziehungsdirektion über die Integration und besondere Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule IBEM formuliert das Ziel, dass „Schülerinnen und Schüler mit einer ausserordentlichen intellektuellen Begabung rechtzeitig erkannt und mit geeigneten Angeboten gefördert werden sollen.“siehe Leitfaden S. 12
Mit einem spezifischen Förderprogramm sollen Schülerinnen und Schüler mit einer ausserordentlichen intellektuellen Begabung schulisch, sozial und emotional integriert werden durch
- Vermitteln von Anregungen und Erfahrungen auf hohem Niveau
- Arbeiten, Lernen und sich Eingliedern in Gruppen von Gleichaltrigen (gleichen Altersstufen)
- Schaffen von sozialen Kontakten in Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit grosser Wissensbegier und hoher Motivation
- Erwerben von Techniken zur Selbstorganisation, zum entdeckenden Lernen und zur Arbeitsgestaltung.
Die Lehrkräfte resp. Fachpersonen sind in erster Linie Lernhelfer, welche die Lernautonomie der Schülerinnen und Schüler durch die Vermittlung geeigneter Lerntechniken fördern, indem sie die Kinder anleiten, für den Lernprozess und die Entwicklung der ausserordentlichen Begabungen auch Eigenverantwortung zu übernehmen. Sie helfen den Schülerinnen und Schülern, sich die notwendigen Informationen zur Erreichung ihrer Lernziele zu beschaffen und kontrollieren deren Lernfortschritte. Sie können auch direkt Fachwissen vermitteln.
Die Lehrkräfte resp. Fachpersonen müssen nicht unbedingt über ein Lehrpatent verfügen, aber einen pädagogisch geschickten Umgang mit Schülerinnen und Schülern haben. Sie müssen flexibel und kreativ sein und die Schülerinnen und Schüler für ihr Spezialgebiet und das entsprechende Spezialwissen begeistern können.
Die Lehrkräfte resp. Fachpersonen erarbeiten mit den ihnen zugeteilten Schülerinnen und Schülern ein Programm oder ein Projekt, oder sie machen Themenvorschläge und schreiben Förderkurse aus. Die Ziele werden hoch, sollten aber nicht unrealistisch weit gesteckt werden. Für die Durchführung der Förderkurse sollten die Schülerinnen und Schüler einigen Zeitaufwand investieren, damit sie lernen, an einer Arbeit zu bleiben und nicht schon nach kurzer Zeit das Interesse verlieren. Teilnahmeberechtigt an diesen Kursen sind alle durch die Schulleitung aufgrund einer Beurteilung und eines Antrags der Erziehungsberatung zugewiesenen Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme ist jedoch für die Einzelnen fakultativ. Eine Anmeldung gilt jeweils für ein ganzes Schuljahr. Die Lehrkräfte resp. Fachpersonen nehmen mit den Klassenlehrkräften der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler Kontakt auf und sind für einen regelmässigen Informationsaustausch verantwortlich. Sie regen an, dass im Rahmen der Regelklassen über die Aktivitäten in den Förderkursen wie über Ergebnisse und Produkte berichtet wird.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen mit Hilfe der Lehrkräfte Dokumentationen über ihre Leistungen. Sie können die Produkte ihres Schaffens in geeigneter Form präsentieren. Die Dokumentationen sind so zu gestalten, dass sie in die persönlichen Portfolios der Projektkinder aufgenommen werden können.