Integrationskonzept Stadt Bern
Im Kindergarten und in den Volksschulen der Stadt Bern gilt seit dem Schuljahr 10/11 das Prinzip der Integration. Alle Kinder, welche den Kindergarten oder die Volksschule besuchen, werden innerhalb ihres Schulkreises bedarfsgerecht gefördert. Der erste Förderort ist der Kindergarten und die Regelklasse der Volksschule. Lehrpersonen beheben Schwierigkeiten wenn immer möglich mit eigenen Mitteln und unter Einbezug der Eltern.
Bleibt die erwünschte Wirkung aus, werden weitere besondere Massnahmen eingesetzt. Das Integrationskonzept der Stadt Bern gibt vor, auch in Zukunft Klassen zur besonderen Förderung (sog. KbF) zu führen. Allerdings soll die Anzahl solcher Klassen gegenüber früher reduziert werden. Insgesamt sollen höchstens 25 Prozent der Ressourcen für Klassen zur besonderen Förderung eingesetzt.
Das Integrationskonzept der Stadt Bern unterliegt Kantonalen Vorgaben. Sie sind im Volkschulgesetz (VSG), in der Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) dokumentiert. Des weiteren stellt der Kanton den Gemeinen als Umsetzungshilfe einen Leitfaden zur Verfügung.