Die Lehrperson für IF setzt sich in enger Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen dafür ein, Schülerinnen und Schüler bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen die nötige Förderung zukommen zu lassen. Unter anderem wird sie von der Klassenlehrperson oder von Eltern und Fachinstanzen zur Einschätzung besonderer Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler beigezogen. Beispiele: Erkennen von ausserordentlich Begabten und von Schülern mit Lernschwierigkeiten, erkennen gefährdeten Kindeswohls, orientieren im Anmeldeverfahren an eine Fachstelle oder bezüglich Umgangs mit reduzierten oder erweiterten Lernzielen.
Ziel
Alle Kinder sollen gemäss Artikel 17 des Volksschulgesetzes, soweit möglich und sinnvoll, in der Regelklasse unterrichtet werden.
Vielfalt des Angebotes
Integrative Förderung ist ein Teilbereich des Spezialunterrichtes. Der Spezialunterricht setzt sich aus Logopädie, Psychomotorik und Integrative Förderung zusammen. In einigen Schulkreisen werden zusätzlich zu den Regelklassen auch Klassen zur besonderen Förderung KbF geführt.
Einschulungsklassen
Die Klassenführung soll möglichst von einem kleinen Team von Lehrpersonen übernommen, und die Klasse als zusammenwachsende Lerngruppe wahrgenommen werden. Daher steht die integrative Förderung der Regelschule auch für die Reintegration von Schülerinnen und Schülern aus besonderen Klassen und möglichst auch für den Bereich Deutsch als Zweitsprache zur Verfügung.
Klassenlehrperson
Obwohl das Unterrichten zunehmend von einem Team wahrgenommen wird, behalten die Regellehrpersonen auch bei heilpädagogischer Intervention die Grundverantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Klassen.
Qualifikation IF Lehrperson
Eine Lehrperson für IF qualifiziert sich mit dem Abschluss in Schulischer Heilpädagogik. Über Äquivalenzverfahren werden auch andere Qualifikationen wie Abschluss in Klinischer Heilpädagogik, Psychologie, Alter und Berufserfahrung anerkannt. Die Standortschulleitungen sind für die Anstellung verantwortlich.